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Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nehmen wir keinen Versand der Ware vor – Sie erhalten Ihre Ware nach Vereinbarung in Kleinried oder Heilsbronn ohne zusätzliche Versandkosten.

Silvester Feuerwerksshop

Wie der Name schon verrät, darf Silvester-Feuerwerk der Kat. II von Ihnen als Endverbraucher (ab 18 Jahren) nur in der Zeit vom 28.12. bzw. 29.12. – 31.12 erworben werden.

Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. Als Gewerbetreibende mit Nachweis, dürfen Sie im Zeitraum vom 01.12 – 31.12 Feuerwerkskörper erwerben.

Der diesjährige Silvester Verkauf findet an folgenden Tagen statt:

Donnerstag: 28.12.2023 von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 29.12.2023 von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

Samstag: 30.12.2023 von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Flyer Feuerwerk 2023 (PDF)
Bestellformular Silvesterfeuerwerk 2023 (PDF)

Ganzjahres Feuerwerk Shop

Sie möchten ein kleines privates Feuerwerk zu einem Anlass (Hochzeit, Geburtstag, Dorffest usw.) auch unter dem Jahr abbrennen??
Kein Problem, auch das ist möglich…..
Jedoch benötigen Sie hierzu eine Ausnahme-Genehmigung bzw. eine Freistellung vom allgemeinen Verwendungsverbot nach §24 1.Spreng V. für Feuerwerkskörper.
Diese Genehmigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt, und das ist meist gar nicht so kompliziert wie man denkt.
Den einseitigen Antragsvordruck den Sie dazu benötigen, können Sie hier runter laden: Genehmigung Antrag für ein Feuerwerk im Jahr.

Wie geht es dann weiter…

Wenn Sie die Genehmigung von Ihrem Ordnungsamt in den Händen halten, kann es losgehen.
Suchen Sie sich Ihre Lieblings-Feuerwerkskörper in unserem Online Shop aus, und schicken uns Ihre Bestellanfrage zu. Anschließend melden wir uns bei Ihnen.
Zur Abholung der Feuerwerkskörper bringen Sie dann bitte unbedingt die Genehmigung vom Ordnungsamt und einen gültigen Lichtbildausweis mit. Ohne diese Dokumente darf ich Ihnen kein Feuerwerk aushändigen.

Feuerwerk der Kat. T1

Feuerwerk der Kat. T1 darf von Personen über 18 Jahren ganzjährig erworben werden.
Hierzu benötigt wird jedoch ein Verwendungsnachweis: Verwendungsbestätigung für Feuerwerksartikel der Klasse T1
Zur Abholung der Feuerwerkskörper bringen Sie dann bitte die ausgefüllte Verwendungsbestätigung und einen gültigen Lichtbildausweis mit. Ohne diese Dokumente darf ich Ihnen kein Feuerwerk aushändigen.